Hilfsprogramme der Bundes- und Landesregierung

Um den wirtschaftlichen Schaden der Corona-Pandemie so gut es geht zu begrenzen und um Unternehmen, Selbständige und ArbeiternehmerInnen nicht im Stich zu lassen, hat die Politik schnell reagiert und diverse Hilfsprogramme aufgesetzt. Hier die relevantesten Maßnahmen:

Für Beschäftigte:

  • Die Bundesregierung vereinfacht für ArbeitnehmerInnen den Zugang zum Kurzarbeitergeld, um Entlassungen zu vermeiden.
  • Kurzarbeit kann nun bereits angemeldet werden, wenn 10% der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Das Kurzarbeitergeld gilt auch für Beschäftigte in Leiharbeit.
  • Ein Videotutorial zur Beantragung des Kurzarbeitergelds finden Sie hier.
  • Ausgefallene Sozialversicherungsbeiträge werden von der Arbeitsagentur erstattet.
  • Zusätzlich wird es einen anrechnungsfreien Hinzuverdienst für BezieherInnen von Kurzarbeitergeld geben. Die erlaubte Dauer der kurzfristig Beschäftigten wird von 70 auf 115 Tage erhöht.
  • Arbeitgeber haben gegenüber ihren Beschäftigten eine Fürsorgepflicht (§3 ArbSchG). Daher müssen Erkrankungsrisiken so gering wie möglich gehalten werden. Herrscht bspw. viel Kundenkontakt, müssen konkrete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz entwickelt und angeboten werden. Weitere Informationen dazu gibt es beim DGB.
  • Weiterführende Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Für Familien:

  • Sollte das verminderte Einkommen in der Corona-Krise nicht für die Familie reichen, gibt es die Möglichkeit einen Kinderzuschlag (KiZ) zu beantragen. Dabei wird der KiZ in dieser schwierigen Zeit zu einem Notfall-KiZ.
  • Für den Notfall-KiZ gilt: Das Einkommen der Eltern berechnet sich nicht mehr aus dem Durchschnitt der letzten 6 Monate, sondern nur das Einkommen des Vormonats wird als Grundlage gewertet.
  • Alle bereits bewilligten KiZ werden automatisch ohne weitere Antragstellung um weitere 6 Monate verlängert.
  • Informationen zur Lohnfortzahlung für Eltern, die in der Krise ihre Kinder betreuen müssen gibt es hier.

Für Unternehmen:

  • Es wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) eingerichtet:
    • 100 Milliarden Euro des Fonds werden für Rekapitalisierungsmaßnahmen zurückgelegt, das bedeutet, dass der Staat sich an Unternehmen beteiligen kann, um deren Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.
    • 400 Milliarden Euro sind als staatliche Garantien eingeplant, damit Unternehmen auf dem Kapitalmarkt Geld bekommen.
    • 100 Milliarden Euro werden genutzt, um bestehende Sonderprogramme der KfW zu refinanzieren. Weitere Sonderprogramme werden von der KfW aufgelegt.
  • Hilfskredite für Selbständige, KMU und Großunternehmen und Liquiditätskredite erfolgt bei der KfW über die Hausbank. Weitere Infos gibt es hier.
  • Steuerliche Erleichterungen werden gewährt:
    • Stundungen: Steuern können in der Regel zinsfrei gestundet werden.
    • Vorauszahlungen: Werden unbürokratisch und flexibel herabgesetzt.
    • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen: Bis Ende 2020 wird auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.
    • Anträge auf Steuererleichterung finden Sie  hier
  • Sozialbeiträge können ebenfalls gestundet werden.
  • Sollten Arbeitnehmer oder Selbständige aufgrund einer angeordneten Corona-Quarantäne ausfallen, dann können Arbeitgeber bzw. Selbständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls hier beantragen.
  • Die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.
  • Weitere Informationen unter den Websites des Ministeriums für Wirtschaft NRW und des Bundesministeriums für Wirtschaft.

Zusätzlich für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen:

  • Solo-Selbständige und kleine Unternehmen erhalten für die Dauer von 3 Monaten Zuschüsse:
    • Unternehmen mit bis zu 5 Vollzeit-MitarbeiterInnen: Insgesamt 9.000 €
    • Unternehmen mit bis zu 10 Vollzeit-MitarbeiterInnen: Insgesamt 15.000 €
    • Unternehmen mit bis zu 50 Vollzeit-MitarbeiterInnen: Insgesamt 25.000 € (gilt für das Land NRW)
  • Anträge können hier gestellt werden.
  • Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro für kleine Unternehmen und ExistenzgründerInnen können hier beantragt werden.
  • Selbständige, die Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, erhalten leichteren Zugang zur Grundsicherung (ausführliche Vermögensprüfungen werden nicht vorgenommen).
  • Informationen über Soforthilfemaßnahmen findet man hier.

Zur Mobilität

  • Beschäftigte in Akutkrankenhäusern, in denen Corona-PatientInnen behandelt werden, können ab dem 01. April 2020 und vorerst bis zum 31. Mai 2020 kostenfrei Mietfahrzeuge erhalten. Das Formular zur Beantragung findet man hier.

Weiterführende Informationen des/der

Bundesfinanzministeriums

Bundeswirtschaftsministeriums

Arbeitsagentur

Informationsbroschüre der SPD-Fraktion NRW: Kompaktinfo_Soforthilfen