Corona und Kinder, Jugend und Familie

Betreuung im Kindergarten:

Bis zum 19.04.2020 (Stand 31.03.2020) gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertagesbetreuungsangeboten und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, sichergestellt ist. 

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. 

Ab dem 23.03. reicht es, wenn es sich bei einem Elternteil um eine Schlüsselperson handelt.

Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie: 

  • Krankheitssymptome aufweisen, 
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn seit, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, 
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi-rus/Risikogebiete.html) es sei denn, dass 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Für „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen (Brückenprojekte)“ gilt das Betretungsverbot umfassend. 

Es muss eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt.

Eine Wochenendbetreuung wird ab dem 23.03.2020 sichergestellt. Am Wochenende 21.03./22.03. wird eine Wochenendbetreuung dort angeboten, wo die Jugendämter und Träger hierfür bereits Vorsorge getroffen haben. 

Informationen zum Personaleinsatz in Kindertagesstätten: 

  • Vorrangig sollte Personal eingesetzt werden, für welches kein erhöhtes Gesundheitsrisiko gemäß RKI besteht. 
  • Personal mit allein aufgrund des Alters leicht erhöhtem Risiko kann ebenfalls eingesetzt werden (Personen ohne, nach RKI-Definition relevanten, Grunderkrankungen oder unterdrücktem Immunsystem zwischen 50 und 59 Jahren). 
  • Personal mit erhöhtem Risiko sollte weiterhin nicht eingesetzt werden. Dies betrifft: 
    • Personen über 59 Jahre
    • Personen, mit einer, nach RKI-Definition relevanten, Grunderkrankung oder einem unterdrückten Immunsystem unabhängig vom Alter.

Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf die Informationsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de). 

(Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen)

Betreuung in der Schule:

Für Schüler*innen der Schulklassen 1 bis 6 steht ebenfalls eine Notbetreuung auf Verfügung. Hierbei müssen beide Elternteile als Schlüsselpersonen (Definition siehe oben) gelten und eine Bestätigung des Arbeitgebers bei der Schule vorlegen. Einen Vordruck des Formulars finden sie hier: 200317_StuGB_SB_Corona_Schulschlie__ung_90-2020_Anlage_1.pdf_

Hilfsangebote und Telefonnummern:

Die aktuelle Situation kann auch im privaten Umfeld zu schwierigen Situationen führen. Die folgenden Angebote sind auch aktuell per Telefon zu erreichen:

Coronavirus-Bürgertelefon NRW: 0211 – 9119 1001

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

Telefonseelsorge: 116 123

Info-Telefon Depression: 0800 – 3344 533

Kinder- und Jugendtelefon (Nummer gegen Kummer): 116 111

Elterntelefon: 0800 – 111 0550

Corona Krisen-Hotline für Alleinerziehende: 0201 – 82 774 799

Hilfetelefon für Schwangere in Not: 0800 – 40 40 020

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 – 011 6016

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530

Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 – 19 210 00