41a- Termine sind Petitionstermine, das heißt sie sind immer spannend und jedes Mal anders. Der Artikel 41a gibt dem Petitionsausschuss bestimmte Rechte und Vollmachten und somit eine besondere Stellung. Zum Beispiel haben die Mitglieder des Ausschusses jederzeit Zugang zu allen Einrichtungen im Bereich der Landesverwaltung, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, so auch zu Behörden und Dienststellen unter Aufsicht des Landes NRW. Diese Stellen sind dazu verpflichtet auf Verlangen des Ausschusses alle erforderlichen Auskünfte zu geben.
Zuerst prüft der Petitionsausschuss das Anliegen ihrer Petition. Manche können direkt im Ausschuss besprochen werden, andere kriegen einen 41a-Termin zugewiesen. Auf so einem Termin werden Anliegen geprüft. Wenn es in einer Petition zum Beispiel um Lärmschutz geht, kann es sein, dass ein 41a- Termin vereinbart wird, um zu überprüfen in welchem Maße das Problem vorliegt. Das kann durch die Stadt geprüft werden und mit Mitgliedern des Petitionsausschusses.