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Präsidentin Regina van Dinther: [...] Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Jörg von der SPD-Fraktion das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege Jörg.
Wolfgang Jörg (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass wir im Beratungsverfahren zu diesem Tagesordnungspunkt noch eine Einigkeit erzielen werden; denn Kinderrechte gehen nicht nur eine Fraktion an, sondern wir alle sollten hier gemeinsam als Parlament initiativ werden.
Meine Damen und Herren, viele Kinder sind materiell unterversorgt, sie leben in Armut, sie werden gedemütigt, sie werden geschlagen, sie werden sexuell missbraucht, sie sind psychischer Gewalt ausgesetzt, sie werden vernachlässigt und verwahrlosen. Das Ganze passiert nicht irgendwo in der Welt, sondern mitten in unserer Gesellschaft, in Deutschland und leider auch hier in Nordrhein-Westfalen.
Kinder sind die noch schwachen Glieder unserer Gesellschaft, Kinder sind abhängig von Eltern, von Bezugspersonen, von Pädagogen und anderen zu ihrem Schutz Verpflichteten. Diese können oder wollen ihre Schutzfunktion allerdings nicht immer so ausfüllen, wie wir es uns wünschen.
Diese Situation ist übrigens unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrer sozialen Situation. Neulich hatten wir im Ausschuss eine Anhörung, aus der ich wenige Sätze von Dr. Erwin Jordan vom Institut für soziale Arbeit in Münster vorlesen möchte: Andererseits ist natürlich nicht zu verkennen, dass das Risiko eines Kindes, zu einem vernachlässigten, misshandelten, sexuell missbrauchten Kind zu werden, in dem Maße zunimmt, wie die für ihre Erziehung verantwortlichen Personen in ihren Handlungs- und Problemlösungsressourcen beeinträchtigt sind. Hier können durchaus Tendenzen wahrgenommen werden, dass gesellschaftliche Belastungs- und Stressfaktoren, bezogen auf die spezifischen Familiensituationen, zunehmen. Neben der gegenwärtig zu Recht intensiv diskutierten Kinder- bzw. Familienarmut können hier noch genannt werden: familiäre Instabilitäten wie Trennung, Scheidung usw.
Meine Damen und Herren, in den allermeisten Familien läuft es gut. Dort werden die Kinder gut betreut, gut gepflegt und genießen eine gute Erziehung. Deshalb ist für uns Sozialdemokraten der im Grundgesetz festgehaltene Satz „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern …“ auch in keiner Weise infrage zu stellen. Wir sehen das absolut so, wie es formuliert ist, und wir stehen dahinter.
Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir müssen über die Unterstützungssituation der Kinder in unserem Land reden. Kinder haben Rechte. Ich zitiere aus der „Bremer Entschließung“ des Bundesrates vom 24. Juni 2008: Kinder haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, ein Recht auf Schutz vor Vernachlässigung und Ausbeutung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als staatliche Gemeinschaft haben die Pflicht zur Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen. Ein Schritt dahin wäre es, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Kurz gesagt: Die Kinder, denen es schlecht geht, brauchen den Schutz unserer Gesellschaft. Diesen Schutz können wir als Parlament und als Gesellschaft nur dadurch garantieren, dass wir die Kinderrechte in unsere Verfassung aufnehmen. Das ist sehr wichtig.
Es ist unfassbar, aber wahr: In Deutschland haben wir Statistiken über die Anzahl der Autos, die wir täglich zulassen, die Mengen an Alkohol, die wir täglich konsumieren – aber wir haben keine Statistik darüber, wie viele Kinder Quälereien ausgesetzt sind, wir haben keine Zahlen darüber, inwieweit sich in der Bundesrepublik Kindeswohlgefährdung breitgemacht hat. Das ist ein Spiegel dafür, dass das Thema in den Medien zwar häufig diskutiert wird, dass es sich in den Parlamenten und Ausführungsorganen aber nicht widerspiegelt und dass nicht nachgehalten wird, wie die Situation der Kinder wirklich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Initiativen, den Tierschutz und den Umweltschutz ins unser Grundgesetz aufzunehmen. Ich will nicht dagegen sprechen, meine aber: Bevor wir das machen, wäre es wirklich sinnvoll, den Kinderschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Realität der Kinder in unserem Land zeigt die Brisanz dieses Themas. Kinder haben in unserer Gesellschaft eine eigene Stellung – unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Elternhaus. Das müssen wir verdeutlichen.
Mein letzter Satz dazu: Ich glaube, dass wir in Nordrhein-Westfalen überhaupt keine Schwierigkeit haben, das gemeinsam auf den Weg zu bringen, weil wir auch schon gemeinsam beschlossen haben, dass die Kinderrechte in unsere nordrhein-westfälische Verfassung kommen. Ich glaube, dass jeder Abgeordnete in diesem Hohen Hause, der das mitbeschlossen hat bzw. mitträgt, dafür sorgen sollte, dass diese Kinderrechte nicht nur in der nordrhein-westfälischen Verfassung stehen, sondern auch im Grundgesetz. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von der SPD)
Präsidentin Regina van Dinther: Danke schön, Herr Jörg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Asch das Wort.
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Wolfgang Jörg
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