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Rede im Ausschuss zum Haushalt 2011

Ausschussprotkoll [218 KB]



Am 17. März 2011 fand im Rahmen der 8. Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen eine Diskussion zum Landeshaushalt 2011 statt. Auf Antrag des CDU-Abgeordneten Tenhumberg wurde ein Wortprotokoll verfasst, welches Sie hier nachlesen können.

Ausschussvorsitzende Margret Vosseler:

Der für unseren Ausschuss relevante Einzelplan 07 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport steht heute zur Beratung an. Dazu liegen mit Vorlage 15/289 der Erläuterungsband zum Stellenplan sowie als Vorlage 15/405 der Informationsband zum Einzelplan 07 vor.

Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben des Haushalts- und Finanzausschusses haben wir uns im Vorfeld darauf verständigt, heute neben der Generalaussprache bereits in die Detailberatung einzutreten. Freundlicherweise hat uns die Ministerin ihren Einführungsbericht vorab zukommen lassen. Dieser wurde als Vorlage 15/420 verteilt.

(Bernhard Tenhumberg [CDU] meldet sich zu Wort.)

– Herr Tenhumberg, Sie haben einen Antrag zur Geschäftsordnung?

Bernhard Tenhumberg (CDU):

Ich beantrage, dass zum Tagesordnungspunkt 1 ein Wortprotokoll angefertigt wird.

Ausschussvorsitzende Margret Vosseler:

Zunächst erteile ich der Ministerin das Wort, damit sie uns einen kurzen Einstieg in den für uns zuständigen Bereich des Einzelplans geben kann. Bitte schön, Frau Ministerin Schäfer.

Ministerin Ute Schäfer:

Frau Vorsitzende, ich danke Ihnen ganz herzlich, hatte aber in der Tat angenommen, dass mit der Vorlage des schriftlichen Berichts alle die Möglichkeit hatten, sich entsprechend vorzubereiten. Ich habe mich eigentlich darauf vorbereitet, auf Ihre Fragen zu antworten. Es war ja verabredet worden, dass wir heute keinen Einführungsbericht machen – auch aus Zeitgründen.

Vielleicht vorab: Im Bericht möchte ich eine Zahl korrigieren, die mir das Haushaltsreferat als Nachtrag gegeben hat. Im Bericht muss eine Zahl korrigiert werden, die nicht ordnungsgemäß an Sie weitergeleitet worden ist. Sie befindet sich auf Seite 12. Im Abs. 4 muss es richtig heißen, dass für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege einschließlich der Förderung von Familienzentren und der Sprachförderung in der Titelgruppe 90 insgesamt 1.580.917.900 € und nicht 1.588 Millionen veranschlagt sind. Das Mehr gegenüber 2010 beträgt 318 Millionen, aber nicht 326 Millionen.


Ute Schäfer

Bernhard Tenhumberg (CDU):

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, das, was wir bisher vereinbart haben, ist jetzt Makulatur. Der Bericht der Ministerin datiert vom 11. März 2011. Die Ergänzungsvorlage, die wir bekommen haben, habe ich am Dienstagmorgen zur Kenntnis nehmen können. Es ist uns nicht zuzumuten, dass wir heute in die Detailberatung einsteigen können. Wir hatten überhaupt nicht die Gelegenheit, den Ergänzungsband vernünftig zu lesen.

Hinzu kommt: Durch das Verfassungsgerichtsurteil von Münster vom 15.03. – also von vorgestern – ist eine völlig veränderte Geschäftsgrundlage vorhanden. Von daher sehen wir uns außerstande, heute überhaupt im Detail in die Einzelberatung einzusteigen.

Wir erwarten und kündigen das hiermit auch sofort an, dass wir aufgrund der Erkenntnisse einen neuen Entwurf vorgelegt bekommen, der die Aspekte des Verfassungsgerichtsurteils berücksichtigt, Konsequenzen aus dem Urteil dokumentiert. Wir erwarten ebenfalls die Darlegung, in welchem Umfang der Einzelplan 07 dazu beiträgt, dass zukünftig und damit auch in 2011 bereits ein verfassungskonformer Haushalt vorgelegt wird und welche Auswirkungen das auf die Einzelpositionen hat. Im Übrigen, Frau Vorsitzende, noch folgender Hinweis: Wir erwarten auch, dass uns im 2011er-Entwurf die Daten korrekt wiedergegeben werden. Wenn nämlich der Nachtragshaushalt 2010 verfassungswidrig erklärt worden ist, so sind die Zahlen, die im Haushaltsplan 2011 als Vergleichsbasis stehen, ebenfalls nicht mehr korrekt. Wir erwarten dort ebenfalls eine Korrektur.

Marcel Hafke (FDP):

Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Ich möchte eigentlich ein ähnliches Fass aufmachen. Wir haben am Dienstag den Erläuterungsband bekommen. Das ist relativ knapp, um uns damit entsprechend und ausführlich zu beschäftigen. Ich halte es deshalb auch für sehr schwierig, sich schon mit den Einzelpositionen zu beschäftigen.

In erster Linie würde mich eine grobe Einschätzung der Ministerin interessieren, wie das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bewertet ist. Wenn man auch nicht alles im Detail gelesen hat, so kann man aus der Erläuterung als erste Erkenntnis herausziehen, dass eine Schuldenaufnahme nur dann erlaubt ist, wenn eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt, und dann entsprechende Instrumente angewendet werden, diese Störung zu beheben.

Mich interessiert, ob sämtliche Positionen, die Sie im Haushalt angeführt haben, dazu vorgesehen sind, eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beheben, oder ob Positionen wie das beitragsfreie Kindergartenjahr politisch gewollt sind.

Dazu würde ich an der Stelle schon einmal um eine grobe Einschätzung und Erläuterung bitten. Ich habe Verständnis dafür, dass man das noch nicht im Detail machen kann. Aber eine Richtung und ein Fahrplan, wie die Landesregierung vorsieht, wie insbesondere mit solchen Positionen umgegangen wird nach den Erkenntnissen vom Dienstag, wären angebracht. Wir sollten uns darauf verständigen, wie wir im Weiteren beraten, weil es tatsächlich im Detail etwas schwierig werden kann, weil die Unterlagen kurzfristig vorgelegt worden sind und wir vom Dienstag neue Erkenntnisse haben.

Wolfgang Jörg (SPD):

Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Ich habe es vorhin schon gesagt: Jetzt kommt das Thema "Planspiel". Wir haben einen Fahrplan vereinbart. Diesen halten wir ein. Wie Sie den heute nutzen, ist Ihnen überlassen. Einer fachlichen Diskussion wollen Sie sich nicht stellen. Das ist allerdings der Fachausschuss, in dem wir das machen sollten. Hier wird grundsätzlich die Richtung dieses Haushalts angegeben, der absolut verfassungskonform ist.

(Lachen bei der CDU)

– Der Haushalt 2011 ist absolut verfassungskonform. Darüber können wir uns inhaltlich unterhalten. Daran haben Sie offenbar kein Interesse. Sie wollen in diesem Ausschuss eine finanzpolitische Diskussion machen. Das machen wir nicht mit, weil wir glauben, dass es … - . Herr Hafke, Sie waren 2005 nicht dabei. Da gab es einen Nachtragshaushalt der schwarz-gelben Koalition. Dieser Nachtragshaushalt war verfassungswidrig. Wir haben von fünf Haushalten vier verfassungswidrig gehabt. Ich würde da den Ball ein bisschen flacher halten.

Noch einmal: Wir laden Sie gerne dazu ein, mit uns inhaltlich zu diskutieren, weil dieser Haushaltsplanentwurf natürlich die Grundlage für eine neue politische Ausrichtung der Kinder- und Jugendpolitik ist. Wir doktern nicht herum, sondern hier werden die Weichen in einer Form gestellt, wie wir uns das als Kinderpolitiker – nimmt man jedenfalls einmal die parteipolitische Brille ab – schon über Jahre gewünscht haben. Diese Ministerin und diese Ministerpräsidentin haben einen klaren Kurs, den wir tragen. Dieser Kurs lautet: Wir müssen früher mehr tun! Wir müssen deshalb früher mehr tun, weil wir uns sehr sicher sind: Wenn man nachhaltig auch den Haushalt konsolidieren will, kann man das nicht mehr so wie bisher machen. Alle Versuche – auch Ihre – sind ja gescheitert. Sie haben Jahr für Jahr Milliarden Euro mehr aufgenommen. In Ihrer Planung war für die nächsten Folgejahre eine Neuverschuldung von 6,5 Milliarden € vorgesehen. Das können Sie nicht verleugnen.

Dieser Haushaltsplanentwurf zeigt zum ersten Mal neue Wege auf: Wir tun mehr und früher etwas für Kinder. Wir werden den U3-Ausbau in der Ausbaudynamik massiv nach vorne bringen. Wir werden das letzte Kindergartenjahr für die Familien beitragsfrei stellen. Dafür gibt es drei zentrale Begründungen:

Die erste Begründung ist, dass wir damit unmissverständlich deutlich machen, dass wir Kitas für Bildungseinrichtungen halten. Bildungseinrichtungen – genauso wie eine Schule und eine Universität – müssen nach fester rot-grüner Überzeugung beitragsfrei sein, damit wir Zugangsgerechtigkeit herstellen. Deshalb fangen wir mit dem letzten Kindergartenjahr an.

Wir werden die Qualität in den Einrichtungen verbessern. Wir werden mehr Personal installieren. Wir werden sozusagen auf die Situation eingehen, indem wir einen Bürokratieabbau organisieren.

Das sind alles inhaltliche Argumente, die in diesem Haushalt finanziell unterlegt sind. Ich finde es schon angemessen, sich dazu in einer Haushaltsdebatte auch inhaltlich zu verhalten und sich nicht hinter diesem Urteil, das diesen Haushalt gar nicht angeht, zu verstecken. Wir haben es vorhin auch schon deutlich gemacht: Bei der Anhörung ging es im Kern oder Hintergrund auch darum, endlich das Wahlversprechen einzulösen und den Landesjugendplan um 20 Millionen € auf 100 Millionen € zu erhöhen. Dazu gibt es einen neuen Aufschlag. Wir wollen auch strukturell etwas verändern. Wir wollen eine überjährige Finanzierung von Projekten möglich machen.

Wir wollen Schwerpunkte in der Partizipation, in der Integration setzen. Das sind die Themen, die wir hier und heute im Fachausschuss diskutieren können. Wir bieten das an – auch im Detail.

Im Gegensatz übrigens zu dem, was Sie hier sagen, kann ich Herrn Laschet zitieren. Ich darf einmal um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bitten. Der sagt nämlich in einem Interview der "Rheinischen Post" – ich zitiere –: Wir werden natürlich unsere Gegenvorschläge einbringen. – Deshalb war ich ganz gespannt auf die heutige Sitzung.

Zukunftsvorsorge und Konsolidierung sind möglich. Das werden wir bis ins Detail belegen. – Meine Damen und Herren, dazu haben Sie heute umfangreich Gelegenheit. Ich freue mich auf eine inhaltliche Diskussion darüber, was Sie denn anders machen würden. Wir haben hier in diesem Ausschuss Vorschläge diskutiert, seien sie zur Beitragsfreiheit, seien sie zur qualitativen Verbesserung in den Kitas oder dem Ausbau von U3. Dazu habe ich bisher inhaltlich von Ihnen keinen Gegenentwurf. Inhaltlich stand bisher nichts im Raum.

Wenn Sie die Zeit nutzen wollen, um sich auf den Nachtragshaushalt, der eine Schlussabrechnung mit Ihrem desolaten Umgang im Kinder- und Jugendbereich ist ––

(Bodo Löttgen [CDU]: Sagen Sie auch einmal die Endsumme dazu!)

– Entschuldigung! Dass das KiBiz strukturell unterfinanziert war bis Meppen, muss mittlerweile selbst Ihnen klar geworden sein. Dass wir ähnlich wie Sie 2005 eine Schlussabrechnung machen, verstehen Sie doch. Oder? Das können Sie doch nachvollziehen. Das haben Sie schließlich auch selbst gemacht. Das ist Ihre Bilanz, nicht unsere Bilanz.

Sich darüber zu beklagen? – Das sind Ihre eigenen Fehler, die diskutiert werden. In dieser historischen Situation, in der mehr Prophylaxe und neue Wege gegangen werden, ist das in einer inhaltlichen Diskussion etwas wenig, was Sie zu bieten haben. Das finde ich schade.

Um es der Öffentlichkeit auch noch einmal klar zu machen: Wir haben vor der Sitzung eine Sondersitzung vereinbart, in der wir ausschließlich den Haushalt beraten werden. Darauf haben Sie sich eingelassen. Von daher verstehe ich jetzt nicht Ihre strategische Aufstellung, es sei denn, Sie müssen das jetzt so machen, weil Ihnen Ihre Fraktionsspitze das als Planspiel vorgegeben hat. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Ich sage es noch einmal: Schade, ich hätte mir eine inhaltliche Auseinandersetzung gewünscht. Sie wollen das hier nicht. Ich kann das akzeptieren, wenn das Ihre Meinung ist. Aber für eine gemeinsame Entwicklung in diesem Ausschuss ist das ein bisschen bitter. – Danke schön.


Wolfgang Jörg

Andrea Asch (GRÜNE):

Zunächst einmal möchte ich daran erinnern, dass die heutige Einzelberatung Ergebnis einer Verabredung der Obleute war. Widerspruch habe ich nicht gehört. Das wurde einvernehmlich so besprochen. Insoweit sehe ich überhaupt keinen Grund, das heute nicht zu tun.

Sie gehen hin und argumentieren, dass mit dem Gerichtsurteil vom 15. eine neue Sachlage gegeben wäre. Man muss immer wieder daran erinnern, dass sich dieses Gerichtsurteil eben nicht auf einen Haushalt 2011 bezieht. Das kann es auch gar nicht – um das gleich noch einmal in Erinnerung zu rufen, weil wir den jetzt erst beraten. Der ist noch nicht verabschiedet, sondern liegt in einem ersten Entwurf vor. Dieses Gerichtsurteil bezieht sich auf einen Nachtrag eines von CDU und FDP aufgestellten Haushalts, den Haushalt 2010. Es gibt keine Präjudizien. Nichts vom Richterspruch berührt den Haushalt 2011. Das kann auch gar nicht sein, weil sich dieser Haushalt erst in der Beratung befindet.

Was Sie hier machen, ist ziemlich offensichtlich. Sowohl Sie von der CDU-Fraktion als auch von der FDP-Fraktion versuchen nämlich, mit den Vertagungen, die wirklich völlig haltlos und substanzlos sind, davon abzulenken, dass Sie keine inhaltlichen Gestaltungsvorschläge zu diesem Haushaltsentwurf 2011 haben. Das mussten wir schon bei der Einbringung des Haushalts feststellen. Da wurde nur Klamauk gemacht, nur allgemein irgendwie über weiß der Himmel was geredet, das vermeintliche Versagen usw. Sie haben bisher keinen einzigen substanziellen Vorschlag gemacht, der Ihrer Kritik Rechnung trägt, wie dieser Haushalt denn mit weniger Schulden auskommt. Darauf warten wir. Solange Sie das nicht bringen, können Sie hier weiter zu diskutieren versuchen. Aber das ist alles als Ablenkungsmanöver dafür entlarvt, dass Sie keine Gestaltungsvorschläge machen.

Außerdem möchte ich daran erinnern, dass wir uns hier in einem Fachausschuss befinden. Man kann natürlich die ganze Zeit über den Fachausschuss dazu missbrauchen, sozusagen über das "Gesamtkonstrukt Haushalt" zu reden. Ich würde Sie darum bitten, mit uns gemeinsam über das inhaltlich zu sprechen, was Kinder, Jugendliche und Familie in diesem Haushalt berührt. Ich stelle fest: Wir haben für Kinder und Jugendliche, Kinder in Kindertagesstätten 320 Millionen € mehr in diesen Haushalt eingestellt. Letztendlich wird das finanziert, was Sie diesen Kindern im Elementarbereich weggenommen haben. Sie haben gekürzt. Das KiBiz ist ein Kürzungs- und Spargesetz. Wir holen das nach, was längst überfällig ist, um die notwendige Personalausstattung, die nötige Qualität und auch den nötigen U3-Ausbau endlich voranzubringen. Es sind fünf verlorene Jahre für Kinder, Jugendliche und Familie in NRW endlich nachzuholen und zu kompensieren und eine gute Grundlage für diese Gruppe zu leisten. 320 Millionen € für die Kindertagesstätten, 20 Millionen € mehr für die Jugendverbandsarbeit.

(Zuruf von der CDU)

– Für alle Kinder und Jugendlichen im Jugendförderplan, nicht nur für die Jugendverbandsarbeit. Vollkommen richtig!

Auch da holen wir etwas nach, was Sie sozusagen in Leugnung Ihrer Versprechen, die Sie vorher in Ihrer Regierungszeit gegeben haben, nicht nachvollzogen haben. Das ist ein gutes Ergebnis. Damit tun wir viel für Kinder. Wir tun viel für Jugendliche und Familien in Nordrhein-Westfalen. Darauf sollten Sie sich jetzt beziehen. Dazu sollten Sie sich jetzt verhalten.

Marcel Hafke (FDP):

Vielen Dank. – Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass ich das nicht einfach so unkommentiert lassen kann, weil ich schon konkrete Nachfragen an die Ministerin gestellt hatte. Herr Jörg hat probiert, dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Herr Jörg, Frau Asch, haben Sie die 161 Seiten Erläuterungsband seit Dienstag gelesen? – Dann haben Sie mir etwas voraus. Dafür meine Anerkennung. Respekt! Ich habe es noch nicht geschafft, das zu lesen, weil ich auch noch ein paar andere politische Termine habe. Das nur als Anmerkung. Deswegen ist das schon recht knapp.

Ich bin Neuparlamentarier und habe mir sagen lassen, dass es sehr ungewöhnlich ist, einen Haushalt innerhalb eines Monats hier politisch durchzubekommen zu probieren. Das auch nur als Anmerkung. Das kann man einfach einmal so zur Kenntnis nehmen.

(Wolfgang Jörg [SPD]: Das war übrigens Herr Palmen, der das gemacht hat!)

Natürlich diskutieren wir das hier inhaltlich. Dazu gehört die allererste Frage: Dürfen Sie das, was Sie politisch wollen, überhaupt machen? Ist das verfassungskonform?

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das machen wir im Rechtsausschuss, nicht hier!)

Dazu hat das Urteil vom Dienstag natürlich eine Meinung abgegeben und gesagt, was rechtlich möglich ist oder nicht. Das war genau das, wozu ich eine Einschätzung der Ministerin haben wollte. Wenn das seit Dienstag nicht geht, habe ich dafür Verständnis. Wir haben, glaube ich, in zwei Wochen die nächste Sitzung, wo man dann noch einmal darüber sprechen kann. Nächste Woche haben wir auch noch einmal eine entsprechende außerordentliche Plenarsitzung.

Das ist die Kernfrage, um die es geht. Wir könnten uns ja irgendetwas überlegen, was wir politisch machen wollen, wo wir vielleicht sogar einer Meinung sind. Die Frage ist aber, ob wir das überhaupt finanzieren dürfen über Schulden.

(Wolfgang Jörg [SPD]: Das entscheidet sich doch nicht hier im Ausschuss!)

Ich sage Ihnen ganz konkret, dass wir gewisse Punkte nicht mittragen können. Natürlich wollen wir ein beitragsfreies Kindergartenjahr. Sie haben immer noch nicht die Frage beantwortet, ob es das erste oder dritte Kindergartenjahr sein soll. Das ist eine separate Diskussion. Wenn wir das politisch wollen, haben wir gesagt, wollen wir eine seriöse Gegenfinanzierung, nicht über Schulden, weil das verfassungswidrig ist.

Ich sage es noch einmal: Wir haben die Debatte im Bereich der Studienbeiträge gehabt. Sie werfen hier einmal eben 100 Milliarden € über Schulden raus, ohne Seriosität. Das ist genau der Punkt, warum der Haushalt – –

(Zurufe von der SPD)

– Eine halbe Milliarde!

Das ist genau der Punkt, warum der Haushalt 2011 verfassungswidrig wird. Das ist auch genau das Problem, auf das wir zusteuern. Das möchte ich diskutiert haben. Das Urteil hat entsprechende Grenzen gesetzt und dem Gesetzgeber entsprechende Aufforderungen mit auf den Weg gegeben.

Ganz inhaltlich: Kinder- und Jugendplan! Vielleicht darf ich Ihre Erinnerung auch noch einmal auffrischen. Meines Erachtens waren es damals Rot-Grün, die 2004/2005 den Kinder- und Jugendplan gekürzt haben. Wir haben ihn auf fünf Jahre festgeschrieben.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Der wird immer auf fünf Jahre festgeschrieben!)

Natürlich wollen wir, dass 20 Millionen € mehr vorhanden sind. Aber irgendwoher muss das Geld doch kommen. Sie können doch nicht die ganze Zeit bei den Banken anklingeln und Schulden aufnehmen. Das wird nicht funktionieren und ist auch keine seriöse Finanzpolitik. Sie sagen, Sie machen etwas für Kinder und Jugendliche. Ja! Aber wer zahlt denn diese Schulden zurück? – Darauf haben Sie bis heute keine Antwort gegeben. Das gehört in eine solche fachliche Diskussion natürlich in einen Ausschuss, weil es Generationenpolitik ist. Entschuldigung: Finanz- und Haushaltspolitik ist in allererster Linie Generationenpolitik. Das, was Sie politisch hier finanzieren wollen und meines Erachtens stark in Richtung Verfassungswidrigkeit geht, muss irgendwo gegenfinanziert werden. Da, Herr Jörg, Frau Asch, Frau Ministerin, brauche ich eine Antwort. Wenn Sie sagen, das ist verfassungskonform, werden wir diese Entscheidung entsprechend dann auch wahrscheinlich wiedererleben. Ich glaube, dass das in dieser Form nicht einfach möglich ist. Es wäre auch ein gewisser Respekt gegenüber dem Gericht, auf diese Position einzugehen, weil das klar und entsprechend dokumentiert ist.

Wir haben natürlich unsere Meinung in Bezug auf das, was Sie eingebracht haben. Wir würden erwarten, dass nach den Erkenntnissen von Dienstag nachgebessert wird. Wenn Sie nicht nachbessern wollen, werden wir zu geeigneter Zeit natürlich auch unsere Stellungnahme dazu abgeben. Aber wie gesagt: 161 Seiten seit Dienstag gelesen zu haben, dass man das innerhalb eines Monats durchpeitschen will, spricht nicht für die "Koalition der Einladung". Sie hätten den Haushaltsplan 2011 durchaus schon im Januar vorlegen können. Dann hätten wir etwas mehr Zeit gehabt.

Bernhard Tenhumberg (CDU):

Nach wie vor beantragen wir einen schriftlichen Be-richt der Ministerin auf die gestellten Fragen, insbesondere in Bezug auf das Ge-richtsurteil vom 15.03.

Lieber Wolfgang Jörg!

(Wolfgang Jörg [SPD]: Lieber Bernhard!)

„Wir werden …!„ - Alles wünschenswert! Wunderbar! Ich könnte mir einiges vorstellen. Wie Herr Hafke es sagte: Wir können als Kinder- und Jugendpolitiker vieles gemeinsam nach vorne bringen.

(Wolfgang Jörg [SPD]: Dann lass es uns machen!)

Aber eines ist sicher - wir haben eine Vorbildfunktion -: Nur auf Grundlage der Verfassung, eines verfassungskonformen Haushalts, aber nicht sehenden Auges in Verbindung mit einem nicht verfassungskonformen Haushalt. Das ist die Voraussetzung. Da wollen wir auch für Kinder und Jugendliche Vorbild sein, dass wir uns an Gesetze halten und nicht wissentlich und mutwillig gegen Gesetze verstoßen. Das hat auch etwas mit Prinzipien zu tun. Das ist ein Signal an die Jugendlichen. Wir würden manches mitmachen, wenn es verfassungskonform wäre.

An der Stelle haben wir doch nur schlicht und einfach die Bitte an die Landesregierung und die Ministerin, sie soll erklären, dass das verfassungskonform ist. Auch im Blickwinkel des Verfassungsgerichtsurteils vom 15. März.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Deswegen können wir das doch heute trotzdem zur Kenntnis nehmen!)

Ich will noch etwas sagen: Einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen, ist nicht Aufgabe des Parlaments. Das steht in unserer Verfassung. Einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen, ist Aufgabe der Regierung. Das Parlament hat darüber zu entscheiden, ob es dem zustimmt oder nicht, ob Änderungen vorgenommen werden. Vor diesem verfassungskonformen Haushalt sind wir nicht. Sie brauchen sich doch nur die Gegenüberstellung in der Vorlage 15/407 anzuschauen. Das ist 1:1. Was ist denn daran verfassungskonform? Dort kann man doch genau sehen, dass das nicht verfassungskonform ist.

Eine weitere Anmerkung: Es ist eine Zumutung für die Parlamentarier. Ich möchte einmal Frau Asch erleben, wie die reagiert hätte vor Mai 2010. Die Vorlage/der Stellenplan ist vom Ministerium auf den 25. Februar datiert. Wir haben ihn erst Mitte letzter Woche bekommen.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Das ging uns dauernd so!)

Drei, vier Tage später kommt ein 161-seitiger Erläuterungsband, den wir bereits vor 14 Tagen/drei Wochen angemahnt hatten, dass wir ihn noch nicht haben. Was nützt der Haushaltsplan, wenn der Erläuterungsband nicht da ist? Den bekommen wir Dienstagmittag nach der Fraktion. Wie geht man hier in diesem Parlament eigentlich mit dem Recht eines Abgeordneten um? Das frage ich mich allerdings auch.

Deshalb, sagen wir, ist es verständlich, wenn wir nicht in die Detaildebatte einsteigen können. Darauf haben wir uns für den 29. verabredet. Dann können wir gerne einsteigen, nachdem auch der schriftliche Bericht der Ministerin vorliegt. Insofern abschließend: Wir unterhalten uns nicht über Altpapier, sondern wir wollen die Eckzahlen haben.

Bodo Löttgen (CDU):

Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind einige Wortmeldungen gemacht worden, zu denen man wirklich Stellung nehmen muss. Herr Kollege Jörg, Frau Asch, ich kann ja verstehen, dass der Phantomschmerz nach dem Dienstag sehr stark gewesen ist.

(Zurufe von der SPD)

– Das ist auch so.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Gehen Sie doch nicht von sich selber aus!)

Wenn Sie so wollen, ist man über Nacht der Handlungsmöglichkeiten, die man sich vorgenommen hat, beraubt worden. Es ist klar, dass man am Tag darauf noch immer sagt: Alles bleibt so, wie es ist. – Wer realistisch ist und vor allen Dingen der, der dieses Urteil auch einmal gelesen hat in seinen 51 Seiten – –

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das kam ja erst gestern!)

– 51 Seiten! Der wird feststellen, dass auf diesen 51 Seiten sehr viel vorhanden ist, was auch Auswirkungen auf den Haushalt 2011 haben wird. Ich will das auch begründen:

Sie haben gesagt, dass dieses Urteil keine Auswirkungen auf den Haushalt 2011 hat, ist definitiv falsch, weil der Haushalt 2011 nach Angaben des Finanzministers und der Ministerpräsidentin auch weiterhin von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausgeht und deshalb eine über dem zulässigen Maße erhöhte Kreditermächtigung aufweist.

Ich darf nur einmal die "Financial Times" zitieren, die dazu sagt - ich zitiere -: Wenn das Gericht schon für 2010, im Jahr nach der schwersten Wirtschaftskrise seit den 20er-Jahren, keine Ausnahmesituation erkennt, die eine außerordentliche Neuverschuldung rechtfertigt, ist diese 2011 erst recht nicht mehr gegeben. – Zitat Ende!

Vor diesem Hintergrund muss es doch erlaubt sein – ich weise noch einmal auf das hin, was Bernhard Tenhumberg gesagt hat –, dass dieses Parlament gegenüber den Entwürfen der Regierung auch eine Kontrollpflicht hat und dass wir diese Kontrollpflicht bitte einmal wahrnehmen. Da stellen wir doch zwei Dinge fest.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Dann machen Sie das doch! – Andrea Asch [GRÜNE]: Beteiligen Sie sich! Machen Sie Vorschläge!)

– Bleiben Sie erst einmal ruhig und hören zu, was ich sage. Vielleicht ist es ja richtig.

2010 wird es einen geänderten Haushalt geben. Herr Jörg hat von einem geänderten Nachtragshaushalt und von einer Schlussbilanz geredet. Herr Jörg, ich bin Ihnen sehr dankbar, weil wir jetzt eine Schlussbilanz haben und noch einmal korrigieren müssen. Die Schlussbilanz der schwarz-gelben Landesregierung 2010 beläuft sich auf eine Nettoneuverschuldung von unter 5 Milliarden €. Herzlichen Dank, dass Sie darauf noch einmal hingewiesen haben! Das und nichts anderes hat das Verfassungsgericht in Münster festgestellt. Vielen Dank für den Hinweis!

Dann muss es doch und kann gar nicht anders sein – weil auch hier beispielsweise Rücklagen dieses Ausschusses Teil des Verwaltungsgerichtshofsverfahrens waren -, dass sich Zahlen im Haushalt ändern. Da kann es nicht sein, dass sich Zahlen gegenüberstehen, die überhaupt nicht mehr vergleichbar sind.

Insofern bitte ich darum anzuerkennen, dass das Kontrollrecht, das die Opposition ausübt, in diesem Fall auch tatsächlich auf einer geänderten Zahlengrundlage gegenüber 2010 erst einmal gegeben ist.

Zweiter Punkt! Der Kollege Körfges schafft es sogar, in fünf Stunden 720 Seiten Gutachten zu lesen.

(Wolfgang Jörg [SPD]: Schlauer Junge! – Andrea Asch [GRÜNE]: Den einen ist es gegeben, den anderen nicht!)

Mein hoher Respekt vor dieser Leistung. Ich schaffe das nicht. Vielleicht kann er mir irgendwann einmal erklären, wie das geht.

Noch einmal: Wir haben jetzt, zumindest nach dem Urteil des Verfassungsgerichthofs, in 2011 eine erhöhte Kreditaufnahme gegenüber der zulässigen Kreditobergrenze. Die Begründung dafür ist die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Diese ist aber für 2010 vom VGH als nichtig erklärt worden.

(Zuruf von der SPD: Falsch!)

– Als nichtig erklärt worden! – Sie müssen uns doch zugestehen, dass wir zumindest erwarten, dass diese Begründung auch auf den Haushaltsentwurf 2011 angewendet wird. Nichts anders wollen wir. Ich denke, das ist ein berechtigtes Anliegen der Opposition. Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

Dr. Stefan Berger (CDU):

Weil schon so viel gesagt worden ist, in aller Kürze: Unabhängig vom Haushaltsverfahren muss doch völlig klar sein, dass angesichts eines solchen Urteils auch ein Haushalt 2010 geändert werden muss, angepasst werden muss und dass das wiederum auf die Vergleichszahlen 2011 Einfluss haben muss.

Ich verstehe, dass Sie eine Haushaltsdetaildebatte führen wollen, um Ihre Erfolge und Ihre Projekte darlegen zu können. Das verstehe ich. Das hatten wir auch gemacht. Wir hatten damals auch dargestellt, wir haben mit dem KiBiz mehr aufgelegt, als Sie es vor 2005 gemacht haben.

(Gordan Dudas [SPD]: Welche Erfolge denn?)

Nur an einer Stelle, Frau Asch, Herr Jörg, bleiben Sie nicht redlich: Sie müssen schon anerkennen, dass wir uns jetzt in einer geänderten Situation befinden und diese veränderte Situation veränderte Zahlen erzwingt. Wenn Sie nicht anerkennen, dass wir auf dieser Grundlage eigentlich nicht in der Lage sind, hier eine angemessene Fachdebatte zu führen, der wir uns nicht sperren wollen, sondern wir wollen uns nur einer Debatte auf der Grundlage veralteter Zahlen stellen, Zahlen, die jetzt Makulatur sind und im Grunde genommen Altpapier.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Lassen Sie uns über Inhalte sprechen!)

Das ist der Punkt, warum wir uns so verhalten, wie wir uns verhalten. Daran ist nichts Ehrenrühriges. Ganz im Gegenteil: Damit nehmen wir unseren Auftrag als Kontrolleur des Haushalts und des Parlaments eigentlich ernster. Ich bitte Sie doch, das zu berücksichtigen. Das muss uns allen klar sein, dass ein solcher Spruch schon einen großen Einfluss auf unser politisches Handeln hat. Das ist einfach die Botschaft, die diese Woche durch die gesamte nordrhein-westfälische Gesellschaft gegangen ist. Davon kann sich keiner hier im Raum und im Parlament freisprechen. Erkennen Sie es an! Legen Sie veränderte Zahlen vor! Dann verweigern wir uns nicht!

Dr. Carolin Butterwegge (LINKE):

Danke, Frau Vorsitzende, dass ich als Abgeordnete der Linken auch einmal ausnahmsweise zu Wort komme.

Ausschussvorsitzende Margret Vosseler:

Ich möchte Sie darauf hinweisen: Wir haben eine Liste, die abgearbeitet wird. Frau Pirron ist sehr gewissenhaft. Und Sie sind jetzt dran.

Dr. Carolin Butterwegge (LINKE):

Okay, danke schön! - Zunächst möchte ich Herrn Tenhumberg zustimmen, dass die Unterlagen sehr kurzfristig gekommen sind und wir daher auch nicht in Gänze Gelegenheit gehabt haben, sie zu bearbeiten.

Ich möchte aber auch der Aussage widersprechen, dass der Haushalt 2011 offensichtlich verfassungswidrig ist. Das sehe ich nicht so. Das ist auch vom Gericht so nicht beurteilt worden.

Mir hat sich natürlich auch die grundsätzliche Frage gestellt, zu der ich einen pragmatischen Lösungsweg anbieten möchte: Macht es überhaupt Sinn, jetzt in die Haushaltsberatung im Detail einzusteigen, wenn wir nicht wissen, was kommt? Wenn ich mir die Presse angucke, wird dort von Nachbesserung usw. geredet.

Deshalb möchte ich jetzt eine relativ pragmatische Lösung vorschlagen: Wenn die Landesregierung ausschließen kann, dass weitere, den Haushalt grundsätzlich verändernde Ergänzungen kommen, können wir gerne in die Beratung einsteigen. Ich möchte aber darum bitten, sie nicht abzuschließen.

Wenn aber jetzt sozusagen noch grundsätzliche Änderungen des Einzelplans und der anderen Unterlagen vorgenommen werden, so möchte ich dafür plädieren, die Beratungen zu verschieben.

Ministerin Ute Schäfer:

Herzlichen Dank. - Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Namens der Landesregierung kann ich auch noch einmal deutlich festhalten, dass wir ein VGH-Urteil haben, das den Nachtragshaushalt 2010 betrifft. Punkt 1!

Natürlich müssen wir uns dessen Konsequenzen zu Eigen machen und damit umgehen. Ich denke einmal, dass wir das mit aller Deutlichkeit nach draußen so gesagt haben.

Wir reden heute aber über den Haushalt 2011. Die Frage ist, wie die Verfassungsmäßigkeit beurteilt wird. Das können wir nicht entscheiden, sondern das würde wieder ein Verfassungsgericht entscheiden. Wir müssen uns parlamentarisch auseinandersetzen, ob wir der Meinung sind, dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt, wenn wir eine gewisse Überschreitung der üblichen Verfassungsgrenze anpeilen. Das ist die Sachlage.

Ich kann Ihnen sagen, dass der Ihnen gegenwärtig vorliegende Haushaltsentwurf mit 10,1 Milliarden € Überschreitung deutlich über der vom Gericht vorgesehenen Verfassungsgrenze liegt. Die Frage ist, wie man das begründen kann. Es geht tatsächlich um die Begründung. Das ist das, womit wir uns und auch Sie sich parlamentarisch auseinandersetzen müssen.

Ich weise aber auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in Ihrer mittelfristigen Finanzplanung eine Überschreitung des Haushaltsentwurfs von 6,5 Milliarden € vorgesehen war, was auch noch einmal deutlich über dieser Grenze liegt. Insofern geht es jetzt um die parlamentarische Beratung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs zum Haushalt 2011 mit der entsprechenden Ergänzungsvorlage. Ich will noch einmal ganz klar sagen, wie die Sachlage ist:

Eine Landesregierung kann nicht einfach hergehen und sagen, wir ziehen alles zurück, sondern es ist in das Parlament eingebracht und findet seinen üblichen parlamentarischen Weg der Beratung. Die Fraktionen können ihrerseits Vorschläge machen. Das können die Koalitionsfraktionen machen. Das können die Oppositionsfraktionen machen. Die haben das auch angekündigt. Ich darf Herrn Laumann noch einmal zitieren, der gesagt hat: Er will entsprechende Vorschläge vorlegen, die diese 3,7-Milliarden-Grenze erreichen werden. Auf diese Laumann-Liste sind wir auch gespannt. Die würden wir auch gerne entsprechend beraten. Wir warten auch auf Ihre Vorschläge.

Man kann auch die Koalitionsfraktionen bitten, entsprechende Vorschläge zu machen. Genauso kann eine Landesregierung in die Beratung gehen und weitere Ergänzungsvorlagen einbringen. Das ist der übliche Verlauf.

Den könnten wir jetzt in einem parlamentarischen Beratungsverfahren vollziehen. Dem steht gar nichts entgegen. Ich möchte an einer Stelle noch einmal einen Punkt einbringen, der mir aus der inhaltlichen Debatte heraus des Bereichs, den wir heute vertreten, wichtig ist: Ich habe das Urteil noch nicht in aller Gänze auswerten können, sondern mir kursiv berichten lassen. Man kann natürlich die Frage stellen: Was ist eine Maßnahme, die zur Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts beiträgt? Was ist eine Maßnahme, die nicht dazu beiträgt? Dazu haben wir die Aussage des Verfassungsgerichts Münster vorliegen, das sich dazu, glaube ich, verhalten hat.

Dazu gibt es aber auch andere Beurteilungen der Wirtschaftslage, und zwar auch, wie ich meine, kompetenter Menschen, aber nicht von Juristen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, in das Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hineinzuschauen. Das sind die sogenannten Fünf Weisen, die sich dazu verhalten und deren Meinung in der Öffentlichkeit entsprechend gewürdigt und wahrgenommen wird.

Es gab eine für mich wirklich bemerkenswerte Entwicklung. In dem von mir zitierten Jahresgutachten, das am 19.11.2009 dem Deutschen Bundestag als Drucksache zugeleitet wurde, gab es das erste Mal ein Kapitel III "Bildung und Innovation als Zukunftsinvestition". In diesem Kapitel ist ziemlich umfänglich ausgeführt. Das möchte ich nutzen, weil Sie ein Wortprotokoll beantragt haben. Ich will noch einmal ein paar Sätze daraus zitieren, die sich in diesem Wortprotokoll wiederfinden sollen. Ich finde, das sollte uns als Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie durchaus berühren, was dieser Sachverständigenrat sagt, denn es geht uns ja auch um die inhaltlichen Geschichten. Die ganzen protokollarischen Sachen kann auch der Haushaltsausschuss machen, sage ich an dieser Stelle. Wir sollten uns wirklich um die inhaltlichen Dinge kümmern, die wir rahmenpolitisch so oder so begleiten können. Das sage ich ausdrücklich.

In diesem Bericht – ich zitiere jetzt – steht auf Seite 283:

Arbeitslosigkeit und deren lang anhaltende Folgen stellen darüber hinaus ein unausgeschöpftes Wachstumspotenzial dar, dessen Verzicht sich die deutsche Volkswirtschaft nicht leisten sollte. Aber es geht um mehr, nämlich Deutschland auf einen höheren Wachstumspfad zu bringen. Dies wiegt schwer, weil das Wirtschaftswachstum Deutschlands seit geraumer Zeit im Vergleich zu den anderen Volkswirtschaften in der Europäischen Union unterdurchschnittlich ist.

Dieser Sachverständigenrat fügt nun an, dass wir das Bildungsniveau erhöhen müssen, um Chancenungleichheit zu beseitigen. Auch das findet sich auf Seite 283 wieder.

Sie führen dann auf Seite 284 weiter aus – ich überfliege es ein bisschen –:

Humankapitalinvestitionen

– dieses Wort mag ich persönlich nicht; aber Sie nennen es so –

genießen höchste Priorität, um Deutschland auf einen höheren Wachstumspfad zu bringen.

Und sie sagen:

Angesichts einer Reihe von Defiziten im deutschen Bildungssystem könnte Schätzungen zufolge die Wachstumsrate des deutschen Bruttoinlandsprodukts pro Kopf jährlich um 0,5 bis 0,8 Prozentpunkte höher liegen, wenn es durch eine Bildungsreform gelänge, Deutschland aus dem Mittelfeld der PISA-Tests nahe an die Spitzenreiter dieser Tests heranzubringen.

Dass wir im Bereich der Bildungsausgaben unterhalb des OECD-Niveaus liegen, ist auch bekannt. Das brauche ich hier auch nicht mehr zu sagen.

Dann möchte ich noch einmal deutlich machen, dass es im Jahre 2008 den Dresdner Bildungsgipfel und im Jahr 2007 den sogenannten Krippengipfel gegeben hat, auf dem basierend unsere U3-Investitionen begonnen haben. Dort ist vereinbart worden, 12 Milliarden € deutschlandweit zu investieren, und zwar vom Bund, von den Ländern und den Kommunen. Der Bund hat diese 4 Milliarden € ausgeschüttet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat 482 Millionen € erhalten. Wir wären jetzt in gleicher Weise gehalten, unser Drittel beizutragen. Davon sind wir weit entfernt, weil das KiBiz in der Finanzierung des U3-Ausbaus in der letzten Legislaturperiode unterfinanziert angelegt war. Das haben wir auch schon rauf- und runterdiskutiert. Das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen.

Ein weiterer Punkt ist, dass nach den Zielvorgaben der Sachverständigen anzustreben/wünschenswert wäre, jedem Kind unter drei Jahren mittel- bis langfristig – sofort geht es natürlich nicht – einen Kindertagesstättenplatz zu sichern oder zumindest eine stärkere Fokussierung auf bildungsferne Schichten vorzunehmen. Auch das ist noch einmal eine Aussage, die wir wahrnehmen sollten.

In einem nächsten Schritt auf Seite 290 geht es darum, ein gebührenfreies letztes Kindergartenjahr zu machen. Auch das empfehlen sie uns, sagen allerdings: ein obligatorisches, gebührenfreies Vorschuljahr. Das diskutieren Sie ja auch. Ich zitiere nur aus dem Sachverständigengutachten.

Man kann über Gebührenfreiheit und Verpflichtung diskutieren. Dazu kann man unterschiedliche politische Bewertungen haben. Das steht dort jedenfalls drin. Das ist eigentlich im Grunde genommen das, was wir in unserem Haushalt, den wir Ihnen vorgelegt haben, festlegen/möchten/anstreben.

Auf Seite 291 steht, dass diese Ausgaben eine erhebliche finanzielle Belastung der öffentlichen Haushalte bedeuten und dies vor dem Hintergrund der Konsolidierungsaufgaben in Form einer Rückführung der Neuverschuldung. Aber Sie sagen deutlich, dass es die Notwendigkeit einer Qualifizierungsoffensive im frühkindlichen Bereich gibt, die nicht nachdrücklich genug betont werden kann. Unterlassungen in diesem frühen Stadium der Bildung hätten weitreichende Fehlentwicklungen in der Zukunft zur Folge, nicht zuletzt hinsichtlich der Beschäftigungslage und des Wirtschaftswachstums. Zitat: Die Politik muss hier Prioritäten setzen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Das sind die Bereiche, wo man, wie ich finde, noch einmal deutlich machen kann, warum wir uns mit Fug und Recht darüber auseinandersetzen müssen, wann eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründet ist oder nicht. Es gibt, wie gesagt, das Urteil des Landesverfassungsgerichts. Damit müssen wir leben und uns damit auseinandersetzen. Es gibt aber auch Experten, die in diese Richtung denken und deren Meinung man sich durchaus auch zu Eigen machen darf. Ich glaube nicht, dass das die dümmsten Leute sind, die sich mit dieser Sache auseinandergesetzt haben.

Jetzt möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz klar sagen, dass ich mir wünsche, dass wir uns mit dem Bericht, den ich Ihnen zugeleitet habe, heute fachlich auseinandersetzen. Ich nehme mir die Kritik gerne an, wenn Sie sagen, Sie haben einen 161 Seiten starken Bericht bekommen, den Sie nicht lesen konnten.

Aber, ich bitte Sie, Sie müssen auch einmal einen Blick in diesen Bericht hineinwerfen. Es sind 39 Seiten, die den Bereich Kinder, Familie und Jugend betreffen. Das andere sind andere Bereiche, die wir in anderen Ausschüssen diskutieren. Es handelt sich um 39 Seiten, die tabellarisch sehr, sehr übersichtlich sind, von Seite 22 bis Seite 61. Genau um diesen Bereich geht es. Ich hätte einfach erwartet, dass man das von Dienstag bis Donnerstag vielleicht einmal anschauen kann.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)


Ute Schäfer

Wolfgang Jörg (SPD):

Ich möchte noch auf ein paar Dinge eingehen. Ich mache das sehr entspannt. Ich will keine Schärfe hineinbringen. Eine argumentative Auseinandersetzung gerade an dem Punkt ist wichtig, weil wir auch unterschiedliche politische Vorstellungen haben. Herr Hafke, als Erstes zu diesem ambitionierten Zeitplan. Ich gebe Ihnen völlig recht: Der ist ambitioniert. Übrigens ist er vom HFA-Vorsitzenden Herrn Palmen vorgeschlagen worden, um das einzuordnen. Nicht dass Sie glauben, wir würden etwas durchpeitschen, sondern es war von der Zeitfolge her Herr Palmen.

Sie haben recht: Wir wollen uns für die Investitionen in Kinder verschulden, weil wir sagen: Das sind Investitionen, die unserer gesellschaftlichen Entwicklung viel Zukunft bringen. Wir müssen politisch und gesellschaftlich diskutieren, ob Investitionen in kleine Kinder vergleichbar sind – das ist die eigentliche inhaltliche Auseinandersetzung - mit Investitionen in Straßen und Beton usw. Wir sagen ganz eindeutig: Ja, diese Investitionen sind zukunftsträchtig. Dieser Haushalt ist die Grundlage für einen ganz wichtigen gesellschaftlichen Impuls, den wir brauchen, nämlich deutlich zu sagen: Aufgrund unserer demografischen Entwicklung dürfen wir wirklich kein Kind zurücklassen. Das geht nicht mit warmen Worten, sondern das geht nur mit Finanzkraft, Konzepten und ganz klaren Vorgaben, die finanziell unterlegt sind. Das ist unsere Priorität, die wir uns eine Milliarde Euro kosten lassen.

Ich sage Ihnen einmal den Gegenentwurf, Herr Hafke: Dieses Land Nordrhein-Westfalen zahlt 800 Millionen € kreditfinanziert für das sogenannte Schuldenbeschleunigungsgesetz, was Hoteliers steuerliche Erleichterungen bringt. Kreditfinanziert! Die Zustimmung zu diesem Gesetz hat damals Schwarz-Gelb im Bundesrat gegeben. Das sind unterschiedliche Prioritäten. Das muss man wissen.

(Beifall von der SPD)

Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass dieses Geld nach meiner festen Überzeugung weg ist. Das ist keine Investition. Da geht es um Profitmaximierung einer bestimmten Klientel. Sonst nichts. Das ist gesellschaftlich für mich ohne weitere Wirkung.

Zum Thema "Verfassung", Herr Löttgen! Ich versuche, es sehr freundschaftlich festzustellen: Es gibt wohl keine Landesregierung, die derart häufig vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist wie die ehemalige schwarz-gelbe, und zwar bundesweit! Das ist so. Es gab überhaupt kein Thema, das Sie in der Frage gewonnen hätten.

(Bodo Löttgen [CDU]: Das ist von Ihrer Seite Prozesshanselei!)

- Nein, keine Prozesshanselei. Ich stelle das einfach nur fest. Das kann man nachlesen. Ich bitte Sie, in Ihrer Argumentation noch einmal deutlich zu sagen: Der Nachtragshaushalt 2005 war verfassungswidrig. Das kann man gemeinsam feststellen, weil das einfach so war. Der Haushalt 2006 war verfassungswidrig. Der Haushalt 2007 war verfassungswidrig. Sie können das bitte einmal nachlesen.

(Marcel Hafke [FDP]: 2008 war er nicht verfassungswidrig!)

– "2008" habe ich auch nicht gesagt.

(Marcel Hafke [FDP]: In den letzten zwei Jahren waren zwei Haushalte nicht verfassungsgemäß!)

– 2009/2010 sowie 2005/2006. Stimmt, Sie haben recht. Ist auch egal. Das ist deshalb egal: Sie haben vier verfassungswidrige Haushalte vorgelegt. Die Frage ist doch: Welche Konsequenz hatte das für dieses Haus? Haben wir gesagt, wir beraten mit Ihnen nicht weiter inhaltlich? Das ist doch absurd. Wir haben uns darauf eingelassen, die inhaltliche Diskussion weiterzuführen, vor der Sie sich heute offenbar drücken wollen. Das ist nicht in Ordnung.

Zum Nachtrag und zur Endabrechnung sage ich Ihnen ganz deutlich: Das Verfassungsgericht fällt zwar ein juristisches Urteil; ich treffe ein politisches Urteil. Wenn ich sage, dass das eine Endabrechnung über die volle Summe war, sage ich Ihnen das deshalb, weil ich weiß, dass Sie beispielsweise im Bereich der Kita Aufgaben vergeben haben, die finanziell nicht unterlegt waren. Sie haben den U3-Ausbau sozusagen massiv gefordert, aber nicht vernünftig finanziell unterlegt. Sie haben ein Kinderbildungsgesetz gemacht, das dem nicht gerecht werden konnte, weil es hinten und vorne an Geld fehlte, weil es strukturell komplett unterfinanziert ist. Das haben wir Ihnen politisch mit auf das Butterbrot geschmiert, weil das zu Ihnen gehört. So einfach ist das.

Mein vierter Punkt! Ich möchte noch einmal ganz deutlich inhaltlich werden. Als Kinderpolitiker freut mich, dass ich bisher inhaltlich zu den Vorschlägen, die wir gemacht haben, wenig gehört habe. Herr Hafke hat gerade gesagt: Das letzte und das erste Kindergartenjahr beitragsfrei. – Ich habe genannt, warum wir das überhaupt machen: Wir sagen, dass die Kita eine Bildungseinrichtung ist. Der zweite Punkt ist für mich auch besonders wichtig: Kinder sind in der Bundesrepublik und auch in Nordrhein-Westfalen immer noch der häufigste Armutsgrund. Das heißt: Paare, die sich entscheiden, Kinder zu bekommen, sind viermal mehr von Armut betroffen als Paare, die sich nicht dazu entscheiden. Ich mache es ganz deutlich: Das sind Paare, wo beide arbeiten gehen, wo am Ende des Monats trotzdem nicht genug überbleibt. Das sind Paare, wo beide arbeiten gehen, die beide durch ihre Arbeit in jeder Beitragstabelle auftauchen, weil die Beitragstabellen ab 15.000/16.000/17.000 € im Ruhrgebiet beginnen. Wenn die 40/50 €, die dort anfallen, gespart werden können, ist das Geld, was für die sozusagen überlebenswichtig ist.

Wenn man sagt: Wir wollen diese demografische Entwicklung nicht weiter so laufen lassen, muss man Dinge tun, die bei den Eltern auch ankommen. Es helfen keine warmen Worte, sondern es muss im Geldbeutel klingeln. Das ist extrem wichtig.

Dritter Punkt!

(Unruhe)

– Ja, das ist eine inhaltliche Auseinandersetzung. Sie können mir gleich gerne entgegnen.

Dritter Grund! Eltern machen sich für die Ausbildung ihrer Kinder finanziell platt. Sie haben momentan hohe Kita-Gebühren. Wir haben an den Schulen einen Nachhilfemarkt mit vielen Milliarden Euro. Die Studiengebühren haben wir jetzt Gott sei Dank abgeschafft. Es gibt eine enorme finanzielle Belastung der Eltern, die ihre Kinder zu einem Bildungserfolg führen wollen. Die Belastung ist finanziell enorm. Wenn Sie das in Zweifel ziehen, bedaure ich das sehr. Das muss ich sagen. Das ist für Eltern eine wahnsinnige Belastung.

Wenn dieser erwünschte Bildungserfolg eintritt und aus den Kindern Ingenieure, Erzieherinnen, Ärzte, Polizisten und weiß der Gott was werden, partizipiert davon die ganze Gesellschaft, partizipieren alle, ob das die Kinderlosen sind, die Rentner. Alle partizipieren.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Unsere 1a rot-grüne Position ist: Wenn alle davon partizipieren, sollten dafür auch alle bezahlen. Deshalb muss Bildung steuerfinanziert sein. Das sind inhaltliche Argumente. Dazu höre ich mir gerne Ihren Gegenentwurf an.

(Erneut Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)


Wolfgang Jörg

Dagmar Hanses (GRÜNE):

Sehr gerne, Frau Vorsitzende! Es ist ja das gute Recht der Opposition, den Haushalt ausführlich und schmutzig zu beraten und durch die Arena zu schieben. In unserem Fall würde ich sagen: Nicht der Opposition, sondern der Stützfraktionen! Ich finde, wir sollten das heute gemeinsam in Angriff nehmen. Sie haben dem Verfahren zugestimmt. Sie haben das Verfahren selbst mit abgestimmt.

(Bodo Löttgen [CDU]: Dann hätten Sie einen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen müssen!)

– Das ändert überhaupt nichts daran, dass wir jetzt darüber sprechen können. Entspannen Sie sich auch einmal eben kurz.

Ich möchte Ihnen an einem Aspekt deutlich machen, welche Folgen es hat, wenn Sie hier so eine Show veranstalten. Das hat nämlich massive Folgen, wenn sich das Verfahren verzögert, für die freien Träger in der Landschaft, um die ich mir jetzt ernsthaft Sorgen mache.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Ich weiß, dass die darauf warten, dass wir hier endlich einen beschlossenen Haushalt haben, dass sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen können, dass die Kinder- und Jugendlichenprojekte endlich beginnen können, die vielen guten Ideen, die vielen guten Projektideen, die darauf warten, umgesetzt zu werden. Das darf hier nicht durch Ihre taktischen Spielchen verzögert werden. Das ist nämlich die Zumutung, von der Herr Tenhumberg spricht. Es ist nicht für Sie eine Zumutung, etwas zu lesen, sondern es ist eine Zumutung für die Kinder und Jugendlichen, dass sie die Unterstützungen nicht bekommen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Des Weiteren möchte ich noch einmal etwas zu der grundsätzlichen Haltung sagen, wie wir Hilfemaßnahmen verstehen: Ich habe 17 Jahre in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe gearbeitet und möchte noch einmal deutlich machen, dass ich im gleichen Zeitraum parallel ehrenamtlich Politik gemacht habe. In der Zeit war es immer so, dass – egal auf welcher Ebene – gesagt wurde: Dafür haben wir leider kein Geld! Das ist leider zu teuer! Kinder und Jugendliche haben keine Lobby! - Endlich, endlich, werden die Bertelsmänner erhört. Endlich gibt es einen grundsätzlich anderen Ansatz von Politik zu sagen: Kinder und Jugendliche haben einen besonderen Wert. Die Investitionen in Prävention und frühe Hilfen sparen uns auch Ausgaben in der Intervention, in der Repression, im Bereich Hilfen zur Erziehung, im Bereich Heimunterbringung, bei den stationären Hilfen, bei den Soziallasten, beim Strafvollzug. Das können wir gerne für das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht hier durchdeklinieren, inhaltlich. Gerne, an jedem Punkt. Lassen Sie uns jetzt endlich anfangen. Alles andere hier sind Spielchen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Stefan Zimkeit (SPD):

Ich kann mich jetzt auf zwei kurze Bemerkungen beschränken. Das Erste ist die Frage der Redlichkeit. Ich fände es gut, wenn wir hier redlich sind. Dazu gehört – wenn man schon für sich in Anspruch nimmt, das Urteil gelesen zu haben –, hier keine falschen Behauptungen zum Urteil aufzustellen. Im Urteil des Verfassungsgerichts ist nirgendwo festgestellt, dass das wirtschaftliche Gleichgewicht nicht gestört ist, sondern es ist ausschließlich festgestellt, dass es nicht ausreichend begründet ist. Somit haben Sie hier gerade eine Falschbehauptung in den Raum gestellt, die ich Sie bitte, gleich zurückzunehmen.

Der inhaltliche Punkt, warum wir wirklich sehr gerne mit Ihnen diskutieren wollen, wo wir Sie dann auch in der Debatte fragen wollen, ist: Sie sagen, Sie legen einen Haushalt vor, der mit einer Verschuldung von etwas mehr als 3 Milliarden € auskommt. Das heißt Kürzungen gegenüber dem jetzigen Entwurf von 3 Milliarden €. Dann möchten wir in diesem Ausschuss gerne von Ihnen wissen: Welche Kürzungen soll es denn bei Kindern und Jugendlichen, Familien geben, um diese 3 Milliarden € zu erreichen? Das ist eine wichtige Frage, die uns inhaltlich interessiert.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)


Stefan Zimkeit

Andrea Asch (GRÜNE):

Ich möchte das noch einmal kurz verstärken und ergänzen um sozusagen die rechtliche Fragestellung. Die Position, die Sie hier einnehmen, ist doch absolut abenteuerlich. Wir haben einen Haushaltsentwurf, einen Entwurf, der gestaltbar ist. Und Sie verweigern sich der Gestaltung dieses Haushalts mit dem Vorwurf, er sei angeblich verfassungswidrig. Das, was Sie machen, ist abenteuerlich. Das ist Arbeitsverweigerung. Das ist Verweigerung Ihrer Verantwortung. Das ist Verweigerung Ihrer politischen Verantwortung, die Sie auch als Opposition hier wahrzunehmen haben. Es ist juristisch überhaupt nicht haltbar, sozusagen Behauptungen aufzustellen gegenüber einem Haushalt, der noch nicht einmal verabschiedet ist. Da werden Sie mit Ihren Argumenten, die sehr dünn sind und nicht nachvollziehbar, nirgendwo auf Verständnis stoßen.

Was deutlich wird nach außen, ist: Sie verweigern sich, dass Kinder, Familien, Jugendliche und darüber hinaus – die Kollegin weist mich gerade darauf hin, dass es nicht nur um die geht, sondern auch andere Bevölkerungsgruppen, die zum Beispiel Gehaltserhöhungen erwarten wie zum Beispiel Polizistinnen und Polizisten, die betroffen sind davon, dass dieser Haushalt endlich verabschiedet wird. Sie verweigern diesen Menschen, im Grunde allen in dieser Gesellschaft, dass sie mit einem Haushalt arbeiten können und von dem profitieren, was dort verabschiedet wird. Ganz egal, wie der aussieht. Sie wissen letzten Endes noch gar nicht, wie der aussieht, was da hinten rauskommt. Gleich schon einmal zu behaupten, der ist verfassungs-widrig, ist politisch abenteuerlich. Herr Löttgen, Sie sind in diesem Ausschuss noch niemals aufgefallen, dass Sie einmal inhaltlich etwas beigetragen haben. Hier wird immer nur Popanz gemacht, immer nur Klamauk, irgendwelche Spielchen gemacht. Beteiligen Sie sich! Kehren Sie zur fachlichen Beratung zurück!

(Bodo Löttgen [CDU]: Das Gerichtsurteil ist Klamauk? – Stefan Zimkeit [SPD]: Der Umgang damit!)

Marcel Hafke (FDP):

Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren, weil Frau Hanses angesprochen hat, unsere Politik wäre eine Zumutung, möchte ich sagen: Eine Zumutung für das Parlament ist es, wenn Sie seit Sommer letzten Jahres regieren und es schaffen, Ende Februar einen Haushalt vorzulegen, den in einem Monat durchbringen zu wollen. Das ist kein normales parlamentarisches Verfahren.

(Zurufe von SPD und GRÜNEN)

Sie hätten das gerne im Januar einbringen können. Sie waren nicht mutig genug dazu, das zu machen. Das halte ich einfach fest. Das ist dann an der Stelle einfach auch ausdiskutiert und bringt auch relativ wenig.

Die Grundfrage, über die wir diskutieren, habe ich – zumindest seitdem ich hier im Ausschuss bin – und hat die FDP immer wieder gesagt: Die Themen, die hier diskutiert werden, wie zum Beispiel der U3-Ausbau, die Kindertagespflege und die Familienpolitik liegen uns sehr am Herzen. Wir sind bereit, höhere Investitionen zu tätigen. Jetzt kommt das große Aber: Man kann ja nicht die Eier legende Wollmilchsau produzieren, auf der einen Seite Studienbeiträge abschaffen, die Kommunen entlasten mit hohen Millionenbeträgen, die zumindest nach dem politischen Willen in die Milliarden gehen, und ein beitragsfreies Jahr einführen, alles auf einmal. Das wird nicht funktionieren.

Frau Asch, wissen Sie, warum das nicht funktioniert? – Weil Ihre damalige Landesregierung über Jahre hinweg das Land verschuldet hat. Das kann man in den Ministerien nachlesen. Es ist einfach so. Deswegen sind die Handlungsspielräume eingeschränkt.

Ausschussvorsitzende Margret Vosseler:

Ich bitte Sie herzlich, Herr Hafke hat das Wort.

Marcel Hafke (FDP):

Wenn Sie Ihre Politik in der Art und Weise fortsetzen, wird das immer schräger werden. Dann können Sie sich in Sonntagsreden hinstellen. Ihre Positionen werden dann jedes Mal vom Gericht einkassiert.

Aufgabe einer Opposition ist es, dass man dagegen entsprechend klagt. Ich verstehe das persönlich überhaupt nicht. Sie hätten jetzt die Möglichkeit zu sagen: Nach dem Urteil setze ich Prioritäten. – Ich habe immer gesagt – zum Beispiel im Bereich des KiBiz –, Prioritäten mitzutragen, aber nicht einfach in jedem Bereich. Wir können nicht in jedem politischen Handlungsfeld dieser Landesregierung irgendetwas draufsatteln, die Verschuldung nach oben treiben und dann sagen: Das muss einfach so durchgehen. Als Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen muss man entsprechend Prioritäten setzen. Dazu sind Sie nicht bereit.

Deswegen habe ich hier zum Beispiel schon einmal gesagt: Wir wollen aus diesem Etat die Studienbeiträge – es war nicht unser Wille, die abzuschaffen; das ist Ihr politischer Wille. Wir haben gesagt: Das beitragsfreie Kindergartenjahr ist bei uns in der Priorität weit hinten. Man könnte zum Beispiel zunächst einmal die Beitragstabellen korrigieren. Sie wollen ja direkt in die Vollen gehen.

Wenn man das Geld schon über Schulden aufnimmt, wäre das Geld doch viel klüger in andere Bereiche zu investieren. Aber das ist eine politische Bewertung.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Machen Sie doch Vorschläge!)

– Entschuldigen Sie, wer regiert denn dieses Land? Frau Asch, dann müssen Sie auch ganz zuhören. Ich habe gesagt: Ich möchte die 150 Millionen € nicht ausgeben. Das ist, glaube ich, auch eine inhaltliche Positionierung.

Das Gleiche ist beim Kinder- und Jugendplan der Fall. Ich habe gesagt, dass es gut ist, wenn man dort mehr investiert, aber nicht in Projektförderung. Wenn wir 20 Millionen € zusätzlich in Projektförderung investieren, ist das eine Position, die die FDP nicht mittragen kann. Wir haben gesagt, eine Strukturförderung würde Sinn machen.

Frau Asch, eine Gegenfinanzierung ist nicht Aufgabe einer Oppositionspartei. Dafür haben wir eine große Regierung, die der Auffassung ist, eine entsprechende Gegenfinanzierung vorzulegen. Die Regierung hat die Verantwortung, einen Haushalt einzubringen. Das Parlament hat dann zu bewerten, ob das politisch richtig ist oder nicht. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass der Weg, der eingeschlagen wurde, auch schon im letzten Jahr, politisch falsch ist. Die politischen Zielsetzungen und auch die haushalterischen Zielsetzungen. Ich habe gerade zwei Bereiche genannt.

Nur so einmal als Argumentation: Sie stellen sich immer als diejenigen hin, die die größten sozialen Wohltaten versprechen und alles richtig machen würden,

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Es geht nicht um Wohltaten!)

kritisieren dann aber jedes Mal, was diese Bundesregierung gemacht hat. Herr Jörg, ich kann es nicht mehr hören. Herr Jörg, kritisieren Sie dann doch bitte zu Ende und sagen Sie, was sie Gutes gemacht hat: Kindergeld entsprechend erhöht, Hartz-IV-Gesetzgebung, Ihr altes Gesetz korrigiert und damit die Kommunen um Milliarden entlastet.

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

– Die nordrhein-westfälische Landesregierung war es auf jeden Fall nicht, die dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Das kann man schon einmal festhalten. Sie haben dazu keinen Beitrag geleistet.
Auch die Zuverdienstgrenzen! Sie müssen die ganze Palette aufzeigen. Das, was Sie in den ersten Monaten dieser Regierung hier gemacht haben, ist nicht wirklich von Erfolg gekrönt gewesen. Die CDU hat gerade noch einmal gesagt, wo eigentlich der Haushalt der CDU/FDP-Regierung gewesen wäre im letzten Jahr. Wenn man sich im Moment in einer vernünftigen wirtschaftlichen Lage befindet, ist es schon enorm schwierig, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu begründen, wie Frau Kraft das diese Woche getan hat. Diese Argumente sind wohl erst nach Einbringung des Haushalts eingetreten. Es zeugt dann auch von unheimlicher politischer Stärke, wenn man solche Argumente einführt.

Ich spiele den Ball zurück: Ich hätte die Erwartung gehabt, dass Sie das Urteil des Verfassungsgerichts ernst nehmen.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Tun wir auch!)

Ich kann festhalten: Das machen Sie nicht. Wir haben gesagt, dass wir das nicht mittragen werden, weil es nicht gegenfinanziert ist. Legen Sie uns einen Gegenfinanzierungsvorschlag vor, wo zum Beispiel 150 Millionen € im Landeshaushalt eingespart werden, wo 20 Millionen € für den Kinder- und Jugendplan eingespart werden. Dann können wir darüber sprechen. Vorher nicht.

Ministerin Ute Schäfer:

Herr Hafke, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich noch einmal auf Sie reagieren möchte und das hier ein Wortprotokoll ist, für das ich sehr dankbar bin, muss ich im Übrigen sagen, weil man das eine oder andere noch einmal wirklich nachlesen kann. Denn Sie haben jetzt ja gerade gesagt, dass Sie nicht ohne Weiteres gewillt sind, 20 Millionen € für den Kinder- und Jugendförderplan zusätzlich zu unterstützen. Das sage ich an der Stelle einfach einmal, weil Sie erwarten, dass wir eine Gegenfinanzierung bringen.

Ich will Ihnen etwas anderes sagen, was ich wichtig finde: In der ganzen Debatte hier müssen Sie eins nicht vergessen: Der Regierungswechsel hat am 15. Juni 2010 stattgefunden. Wann, glauben Sie, werden die Haushalte eigentlich aufgestellt? – Die werden im Januar/Februar/März/Mai beraten. Der Haushalt 2011 ist Mitte Juli ganz sicher mit einer Überschreitung des Volumens, das verfassungsmäßig rechtmäßig wäre, von roundabout 3 Milliarden € – ich will mich nicht festlegen, sondern werde es noch einmal prüfen – vorberaten worden. Was wir jetzt diskutieren, das sind die 6,5 Milliarden €, die Sie in Ihrer mittelfristigen Finanzplanung in die überplanmäßige Ausgabe gegeben haben. Das war Mitte letzten Jahres beraten. Bei der Summe 3 Milliarden €/2,5 Milliarden € will ich mich nicht festlegen. Aber so ist das. Da ist der Haushalt im Prinzip fertig. In der Vorberatung und der Regierung ist er fertig. So ist das übliche Verfahren. Das ist Ihr Haushalt gewesen.
Wir haben uns entschieden, an der Stelle in die bildungspolitische Offensive zu gehen und zu sagen: Wir brauchen in dem Bereich für Kommunen, Kinder und Jugendliche mehr, um tatsächlich bestimmten Dingen gegenzusteuern, die wir als präventive Maßnahmen dargestellt haben, Investitionen in die Zukunft.

Diese Debatte, die sollten wir hier führen. Die führen wir auch. Aber alles andere Geplänkel von wegen "verfassungsmäßig" und "nicht verfassungsmäßig" passt jetzt deswegen nicht dahin, weil wir kein Urteil über den Haushalt 2011 haben, sondern der Haushalt 2011 eingebracht ist und die Basisdaten für den Haushalt 2011 zumindest aus dem Juli 2010 rühren. Insofern wäre ich an der Stelle etwas vorsichtig in der Diskussionslage.

Da Sie aber häufiger sagen, Sie sind neu im Parlament, wollte ich gerne noch einmal die Möglichkeit ergreifen, Sie über die Modalitäten der Entstehung eines Haushalts aufzuklären, der ja nicht erst Ende letzten Jahres von Rot-Grün neu geschrieben worden ist, sondern wir greifen auf diese Sachen zurück. Allerdings hat es durch die Umressortierung dann noch einmal Verschiebungen gegeben, die wir in der zeitlichen Dimension noch einmal neu beraten und gewichten müssen. Das steht außer Frage. Aber das war beim Regierungswechsel davor auch nicht anders.

Also: Die Sachen, über die wir reden, beschränken sich auf die Differenz der Maßnahme: Wollen wir 1 Milliarde € zusätzlich bildungspolitisch investieren und für die Kommunen zur Unterstützung zur Verfügung stellen? Da haben Sie den 300 Millionen € im Nachtrag zugestimmt. Das muss man auch noch einmal sagen. Sollen wir die wegnehmen? Das frage ich Sie auch noch einmal ernsthaft: Wohin wollen wir politisch?

Für Sie: Der Haushalt in Gänze wird im Landtag entschieden. Ich darf Sie darauf hinweisen, wenn mir das erlaubt ist: Wir sind einfach nur gehalten, über den Einzelplan 07 und dort über den Bereich "Kinder, Jugend, Familie" zu beraten. Nichts anderes ist eigentlich Aufgabe dieses Ausschusses. Das ist jetzt vielleicht etwas anmaßend gewesen. Entschuldigung, Frau Vorsitzende.


Ute Schäfer

Dr. Stefan Berger (CDU):

Vielleicht nur noch einmal zwei Anmerkungen: Frau Asch, Sie müssen schon bei der Wahrheit bleiben: Wir haben auf der Grundlage des Urteils zur Kenntnis genommen, dass mit dem 2010-er Haushalt der Nachtragshaushalt gemeint ist. Das ist uns schon klar.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Da bin ich mir manchmal nicht so sicher!)

Unsere Begründung, warum wir dieses Verfahren jetzt für Makulatur halten, bezieht sich auf die Tatsache: Wenn sich der 2010-er ändert, sind auch die Vergleichszahlen zum 2011-er andere und damit ergeben sich vielleicht auch andere Ansätze im 2011-er. Das heißt: Die Grundlage für den 2011-er, der eine Fortschreibung des 2010-ers ist, haben sich verändert. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Das ist der Grund dafür, warum wir glauben, dass die Landesregierung zu einer Neubewertung der Haushaltsansätze kommen könnte. Das halten wir im Lichte der Entscheidungen für richtig. Deswegen sagen wir: Das beraten wir jetzt nicht mit. Das haben Sie eben anders dargestellt. Aus Gründen der Redlichkeit und Fairness bitte ich Sie darum, selber redlich zu bleiben. Ich beobachte übrigens seit längerem schon, dass Sie gerne versuchen, an der einen oder anderen Stelle etwas zu behaupten. Diese Behauptung haben wir so jedenfalls nicht aufgestellt.

Jetzt noch eine zweite Anmerkung! Herr Jörg, Frau Ministerin! Ich weiß, dass Sie sicher in guter Absicht versuchen Ihre Projekte nach vorne zu bringen. Das will ich gar nicht bestreiten. Wir können aber keine Entscheidung in gute und schlechte Schulden machen. Wir können auch keinen Ausschuss über einen anderen Ausschuss stellen. Die Debatte im Wissenschaftsausschuss oder im Schulausschuss wird genauso sein, dass dort auch jeder für sich reklamiert, dass die dortigen Projekte einen gesellschaftlichen Wert haben. Das heißt: Kein Ausschuss ist besser als der andere, sondern man muss schon im Lichte dieses Urteils den Gesamthaushalt, den Ausschuss und den Landtag in seiner Gänze sehen.

Wir erkennen, dass Sie sich nicht verändern wollen, dass Sie keine anderen Ansätze machen wollen. Das scheint ja Ihre Aussage zu sein. Sie wollen Ihre Ansätze so belassen, wie sie sind.

Wir sagen einfach im Lichte der Entscheidungen und Vergleichbarkeit ist das eigentlich unredlich und nicht unsere Politik. Wir glauben, dass das das falsche Verhalten ist. Deswegen fordern wir Sie eigentlich auf: Bekennen Sie sich dazu, die Ansätze zu verändern in Ihrem Haushaltsentwurf, der zur Diskussion steht. Entweder Sie verändern die. Oder aber: Wenn Sie Ihre Haushaltsansätze unverändert lassen, müssen Sie erklären, dass Sie diesen Haushalt für in Ordnung und verfassungskonform halten, dass Sie diesen Haushalt der nordrhein-westfälischen Bevölkerung so vorlegen wollen. Diese beiden Möglichkeiten gibt es. Das wollen wir sehen. Das ist die Debatte. Deswegen brauchen wir keine Detaildebatte zu führen.

Legen Sie einen veränderten Haushalt vor. Ab der Sekunde, wenn Sie einen veränderten Haushalt vorlegen, verweigern wir uns der Fachdiskussion nicht mehr.

Bodo Löttgen (CDU):

Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Herr Kollege Zimkeit, Sie haben es eben gesagt. Nicht ich habe gesagt, dass der Haushalt verfassungswidrig ist, sondern ich habe unter Zuhilfenahme eines Zitats aus FTD gesagt, dass es Hinweise dafür gibt, weil die Situationen vergleichbar sind.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Das wird im Wortprotokoll aber anders stehen!)

– Auch in diesem Haushalt, sehr geehrter Herr Kollege Zimkeit, wird die Kreditobergrenze gerissen. Ich sage Ihnen: Das ist schlicht und einfach nach den Erfahrungen des Urteils oder dem, was das Urteil ergibt, auch in diesem Jahr nicht zulässig. Das ist meine Einschätzung, wenn Sie es so relativieren wollen.

Eines aber steht fest, Herr Kollege Jörg. Im Gegensatz zu dem, was mir Frau Asch immer unterstellt, ist das absolut kein Theater oder Ähnliches: Es geht darum festzustellen, ob ein bestimmter Teil der Gesamtpolitik Priorität im Konzert bekommt. Das heißt: Bekommt die Investition von 1 Milliarde € mehr im Hinblick auf alle anderen Politikbereiche mehr Priorität eingeordnet? Sehr wohl muss dabei aber berücksichtigt werden, dass insgesamt die Kreditverfassungsobergrenze – gleich ob die Investitionen nun dazugerechnet werden oder nicht – eingehalten werden muss. Wir können uns gerne darüber unterhalten, ob dieser Investitionsbegriff der richtige ist oder nicht. Das Verfassungsgericht hat in diesem Fall dazu nichts ausgeführt, sehr wohl aber haushalterische Ansätze dieses Ausschusses mit in die Entscheidungen auch für 2010 einbezogen.

Deshalb stellt sich doch die erste und grundsätzliche Frage – Frau Ministerin, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das beantworten können; wenn nicht, können wir das auch auf die nächste Sitzung schieben –: Gibt es denn als Ausfluss aus dem Urteil im Hinblick auf den Nachtragshaushalt 2010 Anpassungsbedarf, was diesen Ausschuss angeht? Wenn Sie diese Frage mit Ja beantworten können – Sie müssen sie nicht quantifizieren –, ist es aber exakt so, wie der Kollege Stefan Berger gesagt hat: Dann ist die Grundlage, auf der wir den Haushalt 2011 beraten, eine andere. Ich bitte dann zu respektieren, dass wir heute nicht in die Detailberatung einsteigen können.

Ausschussvorsitzende Margret Vosseler:

Ich habe noch eine Wortmeldung von Herrn Tenhumberg, würde dann Frau Ministerin das Wort erteilen. Ich schlage vor, dass wir uns dann der weiteren Tagesordnung widmen. Die Sitzung ist bis 15 Uhr terminiert. Das ist nur ein Vorschlag.

Bernhard Tenhumberg (CDU):

Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Erstens stellt sich doch die Frage, ob wir das alles, was hier erzählt wird, machen können, ohne wissentlich einen Gesetzesverstoß in Kauf zu nehmen.

Zweitens stelle ich ausdrücklich noch einmal fest – einige Kollegen wissen anscheinend nicht genau, welche Aufgabenverteilung zwischen Parlament und Regierung besteht –: Aufgabe der Regierung ist es, einen verfassungskonformen Haushalt dem Parlament zuzuleiten. Das stelle ich nur einmal fest, weil einige anscheinend diesen Ausspruch nicht gelernt haben.

Drittens! Falls die Höchstkreditgrenze nicht eingehalten werden kann, muss juristisch fest und klar begründet werden, weshalb das der Fall ist. Deshalb ist es richtig, was die Ministerin gesagt hat: Jede Maßnahme muss dokumentieren, ob sie der Verhinderung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts entgegenwirken kann. Dabei beziehe ich mich ausdrücklich auf mein Eingangsstatement und das, was Herr Hafke noch einmal dezidiert gefragt hat. Zuerst muss die Beantwortung dieser Fragen stattfinden.

Ich will – viertens – auch sagen: Wir hätten – hätten wir die Verantwortung – einen verfassungskonformen Haushalt vorgelegt, der heute zu diskutieren wäre. Ich widerspreche Ihnen ausdrücklich: Eine Sachdebatte setzt die Vorlage eines verfassungskonformen Haushalts voraus. Da das nicht der Fall ist, können wir heute nicht in die Sachdebatte einsteigen.

(Zuruf: Sind Sie das Verfassungsgericht?)

Ministerin Ute Schäfer:

Zum Nachtragshaushalt 2010 kann ich eindeutig feststellen: Die 150 Millionen € sind in allen Kitas angekommen. Das heißt: Sie sind verausgabt.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Es gibt keine neue, rückwirkende oder irgendwie geartete Betrachtungsweise der Zahlen, die Ihnen vorliegen.

Die 370 Millionen €, die wir für Konnexität zurückgelegt hatten/hätten/wollten, weil wir das Urteil vom 12. Oktober bekommen haben, dank Ihrer Politik, liegen beim Einzelplan 20 und sind nicht weiter angetastet. Da richten wir uns ganz nach den Modalitäten, die gewünscht und gefordert worden sind. Die beiden Positionen betreffen uns. Insoweit steht unserer Debatte und Diskussion nichts entgegen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)


Ute Schäfer

Ausschussvorsitzende Margret Vosseler:

Danke schön, Frau Ministerin Schäfer. Da wir den Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung genommen haben, kommen wir jetzt zu TOP 3.