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des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD - Drucksache 14/8059 [13 KB]
Finanzgeschäfte der Kommunen
Die Lage der Gemeindefinanzen in NRW ist alarmierend: Die Gemeinden in NRW sind mit rd. 50 Milliarden € verschuldet. 45% der bundesweiten Kassenkredite werden durch NRWKommunen aufgenommen. 174 der 396 Gemeinden in NRW befinden sich in der Haushaltssicherung.
In dieser dramatischen Situation haben viele Gemeinden versucht, ihre teilweise fast aussichtlose Situation u. a. durch Finanzgeschäfte zu verbessern. Die bekanntesten Geschäfte hierbei sind Fondsanlagen, Cross-Border-Leasing-Geschäfte und Zinsderivate. Nach den vorliegenden Rechenschaftsberichten der Gemeinden, der Einschätzung des Landesrechnungshofes, den Verlautbarungen des Bundes der Steuerzahler und den vielfältigen Medienberichten zu dieser Thematik geschah dies mit sehr unterschiedlichem Erfolg.
Die veröffentlichten Daten vermitteln jedoch keine verlässliche Basis für eine verantwortliche Befassung mit diesem Thema. So wird u.a. nicht zwischen eingetretenen oder auf die Laufzeit eines Produktes erwarteten Erträgen oder Verlusten unterschieden. Auch wird z. T. die Entwicklung eines bestimmten Produktes als Gesamtschaden dargestellt, während an anderer Stelle alle Finanzgeschäfte einer Gemeinde saldiert als positiv oder negativ in die Berichterstattung einfließen.
So ist z.B. in Hagen lt. Medienberichten ein Schaden von 50 Mio. € durch Zinsderivate entstanden. Saldiert stellt sich die Situation jedoch wie folgt dar: Insgesamt wurden bisher rund 9 Mio. € Verluste realisiert und an die Banken gezahlt. Und es besteht ein weiteres Risiko auf die Laufzeit bezogen von aktuell rd. 9,5 Mio. €, wobei sich die Stadt jedoch im Rechtsstreit mit der betroffenen Bank noch im Berufungsverfahren befindet.
Am Beispiel Hagens hat der zuständige Regierungspräsident Helmut Diegel über die lokalen Printmedien deutlich gemacht, dass sich gezeigt habe, "dass Derivate keine seriösen Finanzinstrumente sind, auf die sich Kommunen einlassen dürfen" (Westfalenpost, Lokalteil Hagen, vom 02. September 2008). Im gleichen Artikel erklärte er, dass Derivate für Kommunen verboten werden sollten.
Vor diesem Hintergrund frage ich daher die Landesregierung:
1. Welche Städte und Gemeinden haben Zinsderivate, Cross-Border-Leasing-Geschäfte und Fondsanlagen getätigt?
2. In welcher Höhe wurden bei diesen Geschäften bereits Verluste (ohne Saldierung) realisiert?
3. In welcher Höhe ist bei diesen Geschäften wegen aktuell negativer Marktwerte bis zum Ende der Laufzeit mit Verlusten zu rechnen?
4. In welcher Weise wird die Kommunalaufsicht im Bereich der kommunalen Finanzgeschäfte tätig?
5. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Regierungspräsidenten Helmut Diegel, dass Derivate für den gesamten öffentlichen Bereich grundsätzlich verboten werden sollten?
Wolfgang Jörg
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Die vom Fragesteller genannten Finanzgeschäfte werden von den Kommunen im Rahmen ihrer grundgesetzlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung getätigt. Zur Anzeigepflicht von Cross-Border-Leasing-Geschäften wird auf die Vorbemerkung der Antworten zu den Kleinen Anfragen Nr. 2851 und Nr. 2852 hingewiesen (Drs. 14/7943 [21 KB]
und Drs. 14/7947 [17 KB]
).
Eine rechtliche Grundlage für die Kommunalaufsichtsbehörden, sich nunmehr Einblick in eine unübersehbare Anzahl kommunaler Finanzgeschäfte zu verschaffen, ist nicht gegeben. Konkrete Anhaltspunkte für aufsichtsrechtlich zu beurteilende Rechtsverstöße sind insbesondere auch aus der Fragestellung nicht erkennbar.
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Zu diesem Thema hat die Landesregierung bereits am 16.04.2008 im Landtag ausführlich Stellung genommen und auf Folgendes hingewiesen: „Bereits § 90 Abs. 2 der geltenden Gemeindeordnung verbietet spekulative, riskante Geldanlagen. Derivate können danach nur zur Zinssicherung mit ihnen verbundener kommunaler Darlehen genutzt werden, sind aber nicht für spekulative Zinswetten erlaubt. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb weder ein gesetzliches Verbot noch eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht für den Einsatz von Derivaten in Kommunen.“ (Plenarprotokoll 14/87 [69 KB]
, S.10344)
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