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Kleine Anfrage 2363 |
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der Abgeordneten Wolfgang Jörg und Hubertus Kramer SPD - Drucksache 14/6303 [11 KB]
Muss mit der Justizvollzugsanstalt Hagen eine weitere Landeseinrichtung die Stadt Hagen verlassen?
Seit 2005 hat die Landesregierung bereits drei Landesbehörden in Hagen entweder aufgelöst oder an einen anderen Standort verlagert. Zuerst wurde das Landesinstitut für Qualifizierung im "Haus Harkorten" in Hagen-Haspe aufgelöst, dann folgte die Verlagerung des Landesbetriebs Straßen.NRW an den Standort Siegen. Zuletzt wurde das Staatliche Umweltamt in Hagen aufgelöst. Damit sind innerhalb kürzester Zeit drei Landesbehörden und mit ihnen viele Arbeitsplätze aus Hagen verschwunden.
Nun hält sich in Hagen hartnäckig das Gerücht, die Landesregierung plane im Zuge des Neubaus der Dortmunder Justizvollzugsanstalt die JVA Hagen mit der in Dortmund aus Kostengründen zusammenzulegen. Damit würde eine weitere Einrichtung des Landes NRW die Stadt Hagen verlassen müssen und weitere Arbeitsplätze würden verloren gehen.
Daher fragen wir die Landesregierung:
1. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, die zur Zusammenlegung der Justizvollzuganstalten Hagen und Dortmund führen?
2. Welche Einsparungen erhofft sich die Landesregierung durch die Zusammenlegung der Justizvollzuganstalten Hagen und Dortmund?
3. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung die Zusammenlegung der Justizvollzugsanstalten Hagen und Dortmund für sinnvoll?
4. Wann wird der geplante Küchenumbau in der Justizvollzugsanstalt Hagen, der auf Platz 3 der Prioritätenliste des Landesbetriebs Immobilien steht, realisiert?
Wolfgang Jörg Hubertus Kramer
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Antwort |
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der Justizministerin vom 2. April 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister: - Drucksache 14/6504 [13 KB]
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Zur Frage 1 |
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Ja, es gibt erste Vorüberlegungen.
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Zu den Fragen 2 und 3 |
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Hintergrund für die Vorüberlegungen ist die Haftsituation in beiden Anstalten. Beide innerstädtisch gelegenen Justizvollzugsanstalten (sog. "Stadtgefängnisse" aus den Jahren 1903 bzw. 1922) leiden unter außerordentlich beengten räumlichen Verhältnissen, die an den vorhandenen Standorten auch nicht optimiert werden können, um z. B. die erforderlichen zusätzlichen Haftplätze, Freizeitangebote und Arbeitsflächen für Gefangene zu schaffen.
Die Zusammenführung beider Anstalten in einem Neubau würde zu einer durchgreifenden Verbesserung der vorhandenen Infrastrukturen führen, das gilt insbesondere für das zentrale Einweisungsverfahren in der JVA Hagen.
Personelle und organisatorische Synergieeffekte sind zu erwarten, aber nicht Grund für die Überlegungen. Zum Umfang lässt sich gegenwärtig noch nichts sagen.
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Zur Frage 4 |
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Der Neubau der Küche der Justizvollzugsanstalt Hagen ist vor dem Hintergrund der in Rede stehenden Vorüberlegungen gegenwärtig zurückgestellt worden.
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