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Nein, die Finanzierungsregelungen des KiBiz stellen eine abschließende Regelung dar.
In diesem Zusammenhang wird jedoch auf die Regelungen des § 3 Altersteilzeitgesetz verwiesen, der es dem Träger der Kindertageseinrichtung ermöglicht, Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen.
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